Ev.-luth. Kirchengemeinde Elverdissen

Trauung

In der kirchlichen Trauung wird den Eheleuten wird bezeugt, dass der Ehestand von Gott gestiftet ist und der Ehebund nach seinem Willen nur durch den Tod gelöst werden soll.

Mann und Frau geloben, einander zu lieben und zu ehren und sich die Treue zu halten, bis der Tod sie scheidet. Den Eheleuten wird der Segen Gottes zugesprochen.


1. Voraussetzungen

- Die kirchliche Trauung setzt die standesamtliche Eheschließung voraus.
- Ein Ehepartner muss Mitglied der Ev. Kirche und konfirmiert sein. 
- Sollte einer der Partner einem anderen Glauben angehörigen (z.B. Islam) oder nicht Mitglied einer Kirche sein, während der andere Partner evangelisch ist, ist eine Trauung auch möglich.
Im Gespräch mit dem Pastor wird geklärt, wie eine solche Trauung gestaltet wird.


2. Konfessionsverschiedene Ehen

Eine evangelische Trauung kann auch dann stattfinden, wenn ein Ehepartner zur römisch-katholischen Kirche gehört. Der römisch-katholische Ehepartner kann sich von seiner Kirche für die Trauung in der evangelischen Kirche die Lizenz zum Eingehen einer so genannten „Mischehe“ und den Dispens von der Formpflicht zur Eheschließung nach katholischem Ritus erteilen lassen. Dann wird die Trauung auch von der katholischen Kirche als gültig anerkannt. Der katholische Ehepartner behält so seine Rechte in der katholischen Kirche.

Eine sog. „ökumenische Trauung“ gibt es streng genommen eigentlich nicht. Es gibt entweder eine katholische Trauung mit Beteiligung eines evangelischen Geistlichen oder eine evangelische Trauung mit Beteiligung eines katholischen Geistlichen. Kirchenrechtlich muss die Trauung bei einer der beiden Konfessionen geschlossen werden, in der Regel ist das die Konfession, in deren Kirche die Trauung stattfindet.

Ein Konfessionswechsel eines der Ehepartner wird heute weder von der evangelischen noch von der katholischen Kirche verlangt.


3. Was ist zu tun?

a. Eine kirchliche Trauung muss im Gemeindebüro oder beim Pastor der örtlichen Kirchengemeinde rechtzeitig angemeldet werden. Zuständig für die Trauung ist der Pastor der Kirchengemeinde, zu dem einer der Partner gehört. Die Trauung kann aber auch in einer anderen Kirche stattfinden. In diesem Fall sollte sich das Paar an den Pastor oder die Pastorin wenden, der an der gewünschten Kirche Dienst tut. Soll nicht der Ortspastor die Trauung durchführen, sondern ein anderer, z. B. ein befreundeter Pastor, so muss der zuständige Ortspastor oder die zuständige Ortspastorin ein Einverständnis abgeben (Dimissoriale).

Den Tag der Trauung bestimmt das Brautpaar in Absprache mit dem Pastor. Am Buß- und Bettag, am Ewigkeitssonntag, an den hohen Feiertagen und in der Karwoche sind keine Trauungen möglich.

b. Vor jeder Trauung findet ein Traugespräch mit dem Pastor statt. In diesem Gespräch geht es um das Verständnis von christlicher Ehe und um die Vorbereitung der Trauung.
Einige Daten sollten Sie bei diesem Gespräch bereithalten:
- Taufdatum und  Taufort,
- Konfirmationsdatum und Konfirmationsort,
-  kirchliches Traudatum der Eltern.
Außerdem ist es möglich, bei der Auswahl der Lieder, der Gebete und des Trauspruchs mitzuwirken. Eine Auswahl biblischer Trausprüche finden Sie hier.

c. Sollten Sie besondere Wünsche haben bezüglich der Ausschmückung der Kirche, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das Gemeindebüro.

d. Am Tag der Trauung bringen Sie Ihr neues Familienbuch mit oder eine Urkunde der standesamtlichen Eheschließung.