Ev.-luth. Kirchengemeinde Elverdissen

Trauer

Wenn das Leben eines lieben Menschen zu Ende geht, können Sie den Gemeindepastor bitten, den Sterbenden ein Stück zu begleiten oder auch mit ihm oder im Familienkreis ein Hausabendmahl zu feiern.

Wenn ein Angehöriger gestorben ist, nehmen die meisten Angehörigen Kontakt auf zu einem Bestattungsunternehmen ihres Vertrauens. Es ist aber auch möglich, den Gemeindepastor vorher zu einer Aussegnungsfeier zu bitten.
Eine Aussegnung ist eine Andacht mit Trauernden, die nach alter Tradition im Wohnhaus der verstorbenen Person gehalten wurde. Allerdings ist heute eine Aussegnung auch im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Abschiedsraum des Bestattungsunternehmens möglich.

Der Bestatter wird in der Regel mit dem Pastor einen Bestattungstermin vereinbaren. In einem seelsorglichen Gespräch wird Rückschau gehalten auf das Leben des Verstorbenen und die Gestaltung der Trauerfeier besprochen.
Bei diesem Gespräch können Angehörige auch Dinge zur Sprache bringen, die nicht bei der Bestattung erwähnt werden. Der Pastor ist zum Stillschweigen verpflichtet. Auf diese Weise können Angehörige für Sie bedrückende und schwierige Dinge ansprechen und sich davon befreien.

Die Trauerfeier soll den Angehörigen helfen, in würdiger Weise Abschied zu nehmen. Es wird an das Leben des Verstorbenen gedacht und wir versichern uns, dass Gott uns gerade in Tod und Trauer nicht allein lässt und suchen Trost in der Botschaft von der Auferstehung der Toten.

Wer nicht Glied der Ev. Kirche ist, kann in der Regel nicht kirchlich bestattet werden. Ausnahmen sind nur in dringenden seelsorglichen Ausnahmefällen möglich.

Sollte der Verstorbene jedoch ausdrücklich eine kirchliche Bestattung abgelehnt haben, kann er nicht kirchlich bestattet werden, selbst wenn es der ausdrückliche Wunsch der Hinterbliebenen ist. In diesem Fall wird der Pastor die Hinterbliebenen seelsorglich begleiten.

Sollte ein ungetauftes Kind versterben, so wird es kirchlich bestattet, wenn die Eltern oder Pflegeeltern dies wünschen.

Ein Suizid ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung.